Unsere Dienstleistungen für den sicheren Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Dienstleistungen für Fachbetrieb nach § 62 AwSV
Unsere Dienstleistungen für den sicheren Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Prüfungen von:
- LAU Anlagen (z.B. Heizöllager, Dieseltankstellen, Frischöl- und Altölanlagen, Chemikalienlager, Pflanzenschutzmittellager, Slopbehälter, Rohrleitungen)
- HBV Anlagen (z.B. hydraulische Aufzüge, geothermische Anlagen, Kühlanlagen, Neutralisationsanlagen)
- JGS Anlagen (z.B. Güllebehälter, Jauchebehälter, Silo, Festmistplatten, Ställe, Rohrleitungen)
- Biogasanlagen (z.B. Vorbehälter, Fermenter, Kondensatbehälter, Nachgärer)
Ursachenermittlung bei Havarien mit wassergefährdenden Stoffen:
- LAU Anlagen (z.B. Heizöllager, Dieseltankstellen, Frischöl- und Altölanlagen, Chemikalienlager, Pflanzenschutzmittellager, Slopbehälter, Rohrleitungen)
- HBV Anlagen (z.B. hydraulische Aufzüge, geothermische Anlagen, Kühlanlagen, Neutralisationsanlagen)
- JGS Anlagen (z.B. Güllebehälter, Jauchebehälter, Silo, Festmistplatten, Ställe, Rohrleitungen)
- Biogasanlagen (z.B. Vorbehälter, Fermenter, Kondensatbehälter, Nachgärer)
Dienstleistungen für Fachbetrieb nach § 62 AwSV
- Schulung der sachkundigen Person auf den jeweiligen Fachgebieten (z.B. Heizölverbraucheranlagen, Dichtflächen, Abfüllplätze, Rohrleitungen, Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten)
- Prüfung der sachkundigen Person im Hinblick auf die einschlägigen Kenntnisse und Ausstellung eines Schulungszertifikats nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung der sachkundigen Person
- Erstmalige Prüfung der materiellen Ausstattung des Fachbetriebes
- Ausstellung eines Überwachungsvertrages, in dem die Rechte und Pflichten des Fachbetriebes sowie der Umfang der Tätigkeiten beschrieben sind
- Vergabe des Rechtes zur Führung einer TÜO-Plakette in den Geschäftsräumen oder auf Geschäftspapieren, um den Fachbetriebsstatus nach außen zu verdeutlichen
- Wiederkehrende Prüfungen zum regelmäßigen Nachweis des Fortbestehens der Fachbetriebsqualifikation und kontinuierliche Betreuung des Fachbetriebes in Fragen des Gewässerschutzes (z.B. Information über neue Vorschriften und Schadensfälle)