Sicherheit ist Grundvoraussetzung

Sicherheit ist das oberste Gebot, wenn Menschen an Maschinen arbeiten. Dazu ist es nicht nur notwendig, dass die Mitarbeiter hinreichend geschult werden, sondern muss auch die Funktionstüchtigkeit der Anlagen einer ständigen, qualifizierten Kontrolle unterliegen. Diese wichtigen Maßnahmen senken deutlich das Unfallrisiko in Unternehmen.
Die TÜ-Service Anlagentechnik verfügt über Sachverständige, die Sie durch eine Vielzahl von Prüfungen und Abnahmen bzw. durch Beratungsleistungen vor gesetzlichen bzw. berufsgenossenschaftlichen Verstößen schützen.

 

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit

  • Stellen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 19 Arbeitssicherheitsgesetz
  • Stellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach BaustellV
  • Erarbeiten von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV (ausgenommen überwachungsbedürftige Anlagen)